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26.06.2025
Wichtige Fragen und Antworten zum Thema Bildung und welche Auswirkungen der neue Haushalt 2025/2026 im Land Brandenburg haben wird, sind auf der Seite der SPD-Fraktion oder in dem FAQ als Download nachzulesen.
Fakten und Zahlen werden kurz und knapp dargestellt. Lesen lohnt sich!

26.06.2025
Der Brandenburger Landtag hat den Haushalt für die Jahre 2025 und 2026 in der letzten Woche beschlossen. Der Lausitzer Landtagsabgeordnete Wolfgang Roick begrüßt dies und betont die positiven Auswirkungen für die Lausitz: „Der neue Haushalt ist ein bunter Blumenstrauß an Investitionen in unsere Region – sozial, wirtschaftlich und kulturell“, so Roick.
Im Fokus stehen vor allem Familien. Die Beitragsfreiheit in Kitas für Kinder ab 3 Jahren wird weiter finanziert. „Das ist eine enorme Erleichterung für Familien mit kleinen Kindern. Es bleibt dabei: Bildung beginnt gebührenfrei“, erklärt Wolfgang Roick. Und auch die teils hitzig geführte Debatte um Lehrer in Schulen versucht der Landtagsabgeordnete zu beruhigen: „Wie in jedem Unternehmen gibt es auch bei den Lehrern einen Stellenplan. Dieser weist wesentlich mehr Stellen auf als tatsächlich besetzt sind. Von diesen theoretischen Stellen werden jetzt welche gestrichten. Es wird kein Lehrer entlassen und es gibt auch keinen Einstellungsstopp“, betont er. Zudem wurden die Vertretungsbudgets gegenüber dem Regierungsentwurf erheblich aufgestockt. Für Vertretungslehrkräfte stehen jetzt 14 Millionen Euro mehr zur Verfügung. Schulassistentinnen und -assistenten bleiben ebenfalls erhalten.
Mit dem beschlossenen Doppelhaushalt wird es darüber hinaus mehr Stellen bei der Polizei geben. „Das ist ein wichtiges Signal an den Nachwuchs und für die Sicherheit im Land“, erklärt Roick. Auch die Digitalisierung soll mit der Einführung der E-Akte bei der Justiz vorangetrieben werden. Weiterhin wird der Pakt für Pflege um 2 Millionen Euro jährlich aufgestockt – zugunsten Pflegebedürftiger und Angehöriger.
Der Haushalt ist außerdem wichtig für die Vergabe von Fördermitteln, beispielsweise beim Ausbau von Kreisstraßen oder für die LEADER-Förderung. Diese Mittel zur Förderung des ländlichen Raums sind mit dem Haushalt bestätigt und werden vom Land kofinanziert. Damit können Projekte in Dörfern und kleineren Städten gezielt unterstützt werden.
„Ich freue mich besonders darüber, dass es uns gelungen ist, 400 000 Euro pro Jahr für Fischer zu erkämpfen. Damit sollen Schäden im Fischbestand an Teichlandschaften ausgeglichen werden“, erläutert der Landtagsabgeordnete.
Der neue Haushalt stellt auch die Weichen in sportlicher und kultureller Hinsicht. So ist die Finanzierung des Theaters in Senftenberg weiterhin sichergestellt: „Das ist nicht nur ein Bekenntnis zur Kultur, sondern zur Identität der Region“, betont Roick. Auch der Breitensport profitiert: Über den Kreissportbund können weiterhin Fördermittel abgerufen werden, die den Sportstätten zu Gute kommen.
Für die finanzielle Stabilität in den Kommunen sorgt der Familienleistungsausgleich: „Es ist ein starkes Signal: Die beschlossenen Haushalte in den Kommunen müssen nicht durch Nachtragshaushalte korrigiert werden. Das schafft Planungssicherheit vor Ort“, weiß Roick, der Finanzausschussvorsitzender beim Landkreis OSL ist. Die Mittel aus dem Familienleistungsausgleich bleiben für 2025 und 2026 vollständig erhalten. Ab 2026 müssen sich die Kommunen jedoch anteilig an den Einsparungen im Landeshaushalt beteiligen. Damit sind drohende Kürzungen in Höhe von mehreren hundert Millionen Euro in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 vom Tisch.
„Mit diesem Haushalt setzen wir klare Zeichen: Für Familien, für Bildung, für Sicherheit, für den ländlichen Raum – und für die Menschen in der Lausitz“, so Wolfgang Roick abschließend.

20.06.2025
Als Download steht eine Übersicht über die Schwerpunkte des Landeshaushaltes 2025/2026 sowie die Veränderungen im Haushaltsverfahren bereit.

20.06.2025
Der Landtag Brandenburg hat heute den Doppelhaushalt 2025/2026 beschlossen. Für Melanie Balzer, SPD-Landtagsabgeordnete für Potsdam-Mittelmark II und Mitglied im Haushaltsausschuss sowie im Fraktionsvorstand, steht vor allem eines im Mittelpunkt: die finanzielle Handlungsfähigkeit der Städte, Gemeinden und Ämter.
Kommunale Planungssicherheit: SPD setzt sich erfolgreich durch
Die SPD-Fraktion hat in den Haushaltsverhandlungen deutliche Verbesserungen gegenüber dem Regierungsentwurf erreicht – insbesondere im Bereich der kommunalen Finanzen. Die Einigung der Koalitionsfraktionen SPD und BSW mit dem Städte- und Gemeindebund sowie dem Landkreistag sei ein starkes Signal, so Balzer.
Konkret heißt das:
– Der Familienleistungsausgleich bleibt erhalten – 2025 stehen dafür rund 155,6 Mio. Euro bereit, 2026 rund 153,5 Mio. Euro.
– Kommunale Haushalte bleiben stabil: Es wird keine rückwirkenden Belastungen geben, keine Haushaltssicherungskonzepte im laufenden Jahr, keine Nachtragshaushalte.
– Die Rückzahlung der Wohngeldförderung wird maßvoll und planbar gestaltet
„Ich danke den kommunalen Verantwortlichen, vor allem den Kämmerinnen und Kämmerern, die uns beraten haben, wie wir es besser machen können. Ihre Hinweise haben geholfen, tragfähige Lösungen zu finden. Die Kommunen brauchen Planungssicherheit – und sie bekommen sie auch!“
Soziale Schwerpunkte mit Wirkung für Brandenburg und die Region
Neben den kommunalen Finanzen konnte die SPD weitere wichtige Akzente setzen:
– Pflege: Der Pakt für Pflege wird um 2 Mio. Euro jährlich aufgestockt – zugunsten Pflegebedürftiger und Angehöriger.
– Bildung: Für Vertretungslehrkräfte stehen 14 Mio. Euro mehr zur Verfügung. Schulassistentinnen und -assistenten bleiben erhalten.
– Kita: Ein Kita-Übergangsbudget von 8 Mio. Euro für 2026 hilft, finanzielle Engpässe zu überbrücken, bis die neue Kita-Finanzierung 2027 greift.

19.06.2025
Weniger Bürokratie für stärkere Kommunen: Künftig wird die kommunale Familie Aufträge deutlich einfacher vergeben können. Durch die Anhebung der Wertgrenzen können Beschaffungsvorgänge beschleunigt werden. Insbesondere die mittelständische Wirtschaft und das Handwerk können dadurch gestärkt werden. Innen- und Kommunalminister René Wilke sowie Wirtschaftsminister Daniel Keller haben über die Bedeutung für die Kommunen informiert. Die veränderte Kommunale Haushalts- und Kassenverordnung Brandenburg (KomHKV) gilt ab 19. Juni 2025.
Wilke: „Es ist der nächste logische und notwendige Schritt, schnellstmöglich die Kommunen am Bürokratieabbau teilhaben zu lassen. Nachdem die Landesregierung zu Beginn der Woche bereits die Vergabe von Aufträgen der Öffentlichen Hand vereinfacht hat, muss diese Erleichterung auch der kommunalen Familie zuteilwerden. Kürzere Verfahrenszeiten, geringerer Dokumentationsaufwand und mehr Spielraum bei der Auswahl von Verfahrensarten erhöhen die Effizienz in der kommunalen Beschaffungspraxis. Wirkungsvolle Kommunen sind auch starke Kommunen. Wir wollen und brauchen starke Kommunen. Gleichzeitig – und auch das ist immens wichtig – sind mit dieser Veränderung die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Transparenz zu wahren.“
Keller: „Mit dieser Neuregelung vereinfachen und beschleunigen wir Aufträge der öffentlichen Hand massiv. Das ist zugleich ein deutlicher Bürokratieabbau. Wir stärken die regionale Wirtschaft, vor allem im Handwerk und sichern damit Wertschöpfung und Beschäftigung vor Ort. Insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen können sich viel leichter, um öffentliche Aufträge bemühen, da sie keine komplizierten Vergabeverfahren mit zahlreichen Nachweispflichten durchlaufen müssen. Sie haben dadurch viele bessere Chancen, den Auftrag zu erhalten. Nicht zuletzt bekämpfen wir mit der Neuregelung den Investitionsstau. Die Umsetzung von Investitionen wird deutlich beschleunigt. Es wirkt wie ein Investitionskatalysator. Zwischen Entscheidung und Umsetzung vergeht weniger Zeit.“
Die Änderung der KomHKV sieht unter anderem vor:
- Die Wertgrenzen für die Beauftragung von Liefer- und Dienstleistungen und von Bauleistungen ohne Vergabeverfahren (Direktauftrag) werden von 3.000 Euro auf 100.000 Euro angehoben.
- Bei der Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen wird die Wertgrenze der Verhandlungsver-gabe auf bis unterhalb des EU-Schwellenwertes (zurzeit 221.000 Euro) festgesetzt. Zuvor lag die Wertgrenze bei 100.000 Euro. Gleiches gilt für die beschränkte Ausschreibung ohne Teil-nahmewettbewerb.
- Für die freihändige Vergabe von Bauleistungen wird die Wertgrenze von 100.000 Euro auf 1.000.000 Euro angehoben.
- Darüber hinaus wird die bisher bis Ende 2025 befristete Sonderregelung für beschränkte Aus-schreibungen ohne Teilnahmewettbewerb von Bauleistungen bei der Einrichtung und dem Be-trieb von Geflüchtetenunterkünften um fünf Jahre verlängert – bis zum 31.12.2030.
Quelle: Pressemitteilung des brandenburgischenMinisteriums des Inneren und für Kommunales sowie des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz

04.04.2025
In dieser Woche sorgte eine überraschende Meldung für Unruhe: Ab sofort werden keine neuen Lehrer mehr eingestellt – zumindest vorübergehend. Die Entscheidung, die am Mittwoch bekannt wurde, hat nicht nur in Schulen und bei Lehrern, die sich auf offene Stellen beworben hatten, Besorgnis ausgelöst, sondern auch beim SPD-Landtagsabgeordneten Wolfgang Roick.
„Die Nicht-Einstellung steht im Zusammenhang mit dem beschlossenen Doppelhaushalt, in dem für jede Lehrkraft eine zusätzliche Pflichtstunde pro Woche festgelegt ist“, erläutert Roick. Doch wie sich diese Änderung konkret auf die Schulen auswirkt, muss jetzt erfasst werden.
„Wir müssen genau beobachten, wie sich diese Maßnahme auf die einzelnen Schulen und deren Unterrichtsorganisation auswirkt“, erklärte Roick. Ein zentrales Anliegen von ihm ist, dass der Prozess der Datenerhebung schnell und effizient umgesetzt wird. „Diese Erfassung ist notwendig, aber sie muss sehr schnell gehen, damit wir die Lehrer, die sich gerade auf offene Stellen beworben haben oder im Bewerbungsverfahren sind, nicht verlieren“, so der Landtagsabgeordnete weiter. Schließlich suchen nicht nur im eigenen Land, sondern auch in anderen Bundesländern viele Schulen nach qualifizierten Lehrkräften. In dieser angespannten Situation könnte es schnell passieren, dass potenzielle Bewerber abwandern und sich für eine andere Stelle entscheiden.
Daher fordert Wolfgang Roick einen schnellen Überblick über die Auswirkungen der neuen Regelung.