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06.10.25
Warenhaus des ZDPol erweitert Angebot für Feuerwehren in Brandenburg / Wilke: „Entlastung für Kommunen und weniger bürokratischer Aufwand“
Brandenburgs Feuerwehren können seit kurzem den Onlineshop des Zentraldienstes der Polizei (ZDPol) nutzen. Bekleidung für die Feuerwehren sind genauso im Angebot der Zentralstelle für Beschaffung wie Einsatzfahrzeuge des Brand- und Katastrophenschutzes.
Innenminister René Wilke und ZDPol-Direktor, Matthias Pawlitzky, stellten das Angebot für Brandenburgs Kommunen als Aufgabenträger des Brand- und Katastrophenschutzes heute vor. Im Anschluss bestellte Maurice Kuhnert, Dezernatsleiter Technik der Landesschule und Technischen Einrichtung für Brand- und Katastrophenschutz (LSTE), im Onlineshop des ZDPol ein Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeugs HLF 10 für die LSTE.
Wilke: „Der Onlineshop bietet für die Kommunen zahlreiche Vorteile. Das kommunale Personal wird durch die elektronische Bestellung entlastet, der bürokratische Aufwand gesenkt. Die Teilnahme an zentralen Beschaffungen entbindet die Kommunen davon, eigene Vergabeverfahren durchzuführen. Außerdem setzen sich landesweit Standards in der Ausstattung im Brand- und Katastrophenschutz durch. Die Bündelung der unterschiedlichen Bedarfe führt zu Synergieeffekten bei Wirtschaftlichkeit, Rechtssicherheit und hohen fachlichen Standards. Mit dem Onlineshop für die Feuerwehren ist Brandenburg bundesweit Vorreiter – ich danke allen Beteiligten aus meinem Haus, dem ZDPol und der LSTE für das große Engagement.“
Pawlitzky: „Der ZDPol arbeitet derzeit an der Weiterentwicklung des Sortimentes. Dabei soll in Zukunft die Fahrzeugausstattung weiter flexibilisiert werden, außerdem wird auch ein digitales Vertragsmonitoring genutzt. Der nächste Meilenstein für unser Warenhaus wird die Möglichkeit sein, das gesamte Portfolio an benötigten Feuerwehrfahrzeugen sowie Ausstattungs- und Verbrauchsmaterialien zu bestellen.“
Zentrale Beschaffungen von Fahrzeugen und Geräten für den Brand- und Katastrophenschutz (BKS) haben sich in Brandenburg seit 2006 als erfolgreiches und effizientes Modell etabliert. Seit 2020 werden gemeinsame Beschaffungen durch die Länder Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern durchgeführt, seit April 2024 beteiligt sich auch der Freistaat Thüringen an den Ausschreibungen.
Mittlerweile wurden schon zahlreiche zentrale Beschaffungen federführend durch Brandenburg umgesetzt. Hierbei sind unter anderem die erfolgreichen Ausschreibungen für 40 Drehleiter-Fahrzeuge und für 46 Waldbrandtanklöschfahrzeuge zu nennen. Durch gebündelte Ausschreibungen, einheitliche Standards und mehrjährige Rahmenvereinbarungen konnten Beschaffungskosten in relevanter Höhe gesenkt werden. Aktuell werden gemeinsame Beschaffungsvorhaben unter anderem für Lösch- und Tanklöschfahrzeuge, Rüstwagen sowie Mannschaftstransportwagen durchgeführt.
Quelle: Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg

25.09.2025
Weil in vielen Dörfern und Kleinstädten Läden geschlossen haben und Wege – besonders für Ältere ohne Auto – länger werden, sollen neue, digitale Versorgungsmodelle (z. B. Smart Stores, begehbare Automaten) rechtssicher und wirtschaftlich tragfähig ermöglicht werden. Dafür braucht es eine Modernisierung des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes – mit klaren Regeln für 24/7-Zugänge, ohne die Sonn- und Feiertagsruhe der Beschäftigten anzutasten.
„Auf dem Land sind die Wege zum nächsten Supermarkt oft lang. Wer keinen Laden mehr im Ort hat, muss häufig viele Kilometer fahren, um sich mit dem Nötigsten zu versorgen“, sagt Nadine Graßmel, sozialpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion. „Gleichzeitig gibt es Unternehmerinnen und Unternehmer, die moderne Konzepte für die Nahversorgung anbieten möchten. Damit sich diese Ideen rechnen, brauchen sie Rechtssicherheit und die Möglichkeit, ihre Angebote auch an Sonn- und Feiertagen zugänglich zu machen – ohne die Sonn- und Feiertagsruhe für Beschäftigte zu verletzen. Das ist ein wichtiger Schritt, um die Lebensqualität im ländlichen Raum zu sichern.“
Wolfgang Roick, Sprecher für Demografischen Wandel der SPD-Fraktion, betont: „Gerade vor dem Hintergrund des demografischen Wandels müssen wir neue Wege gehen, um die Versorgung in der Fläche zu sichern. Digitale Hofläden und Smart Stores sind eine große Chance, die Selbstständigkeit älterer Menschen zu stärken und ländliche Regionen attraktiv zu halten. Mit der Modernisierung des Ladenöffnungsgesetzes schaffen wir Planungssicherheit für Betreiber und stärken regionale Wirtschaftskreisläufe.“
Mit dem gemeinsamen Entschließungsantrag fordern SPD und BSW die Landesregierung auf, bis Ende des ersten Quartals 2026 einen Gesetzentwurf vorzulegen, der folgende Punkte umsetzt:
- Klare gesetzliche Definition für innovative, personalunabhängige Selbstbedienungsverkaufsstellen (z. B. Smart Stores, begehbare Automaten, digitale Hofläden).
- Bürokratieabbau für Direktvermarkter, damit regionale Produkte unkompliziert vor Ort angeboten werden können.
- Rechtssicherheit für Betreiber durch die Möglichkeit der Öffnung an allen Tagen der Woche für unbemannte Systeme – unter Wahrung von Sonn- und Feiertagsruhe, Arbeitsschutz und kommunalen Belangen.
Flankierend sollen Schutzstandards gesetzlich verankert werden: Jugendschutz und Altersverifikation (z. B. bei Tabak/Alkohol), Barrierefreiheit, Datenschutz, Lärmschutz sowie die Einbindung der Kommunen in Standort- und Sicherheitskonzepte. Zudem ist eine Evaluation nach zwei Jahren vorgesehen, um Wirkungen auf Nahversorgung, regionale Wertschöpfung und Akzeptanz vor Ort zu prüfen.

12.09.2025
Aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ der Bundesregierung bekommt Brandenburg rund 3 Milliarden Euro. Davon erhalten die Landkreise und Gemeinden rund eine Milliarde Euro. Der SPD-Landtagsabgeordnete Wolfgang Roick informiert nun darüber, wie viel davon die Kommunen in seinem Wahlkreis bekommen sollen.
„Nach den vorläufigen Zahlen, die noch kurzfristig durch den Städte- und Gemeindebund sowie den Landkreistag geprüft werden müssen, erhält der Landkreis Oberspreewald-Lausitz rund 24,4 Millionen Euro. Senftenberg soll rund 10,3 Millionen Euro, Großräschen 3,3 Millionen Euro und die Gemeinden im Amt Altdöbern insgesamt rund 2,5 Millionen Euro erhalten. Die Stadt Drebkau, die ebenfalls zum Wahlkreis gehört, soll 2,2 Millionen Euro bekommen“, so der Landtagsabgeordnete Roick.
Auch die anderen Städte im OSL-Kreis dürfen sich über eine Finanzspritze freuen: Im Süden sind das die Städte Schwarzheide über 1,6 Millionen Euro, Lauchhammer 6,2 Millionen Euro, die Gemeinde Schipkau über 2,6 Millionen Euro, die Gemeinden im Amt Ruhland über rund 3,2 Millionen Euro und die Gemeinden im Amt Ortrand über rund 2,6 Millionen Euro. Im Norden des Landkreises sollen die Spreewaldstädte Lübbenau 6,9 Millionen Euro, Calau 3,3 Millionen Euro und Vetschau 2,9 Millionen erhalten.
„Ich freue mich, dass der Landkreis und auch die Kommunen hier im Süden des Landes Brandenburg in der derzeitigen angespannten Haushaltslage damit etwas finanzielle Luft zum Atmen bekommen“, sagt Wolfgang Roick.

10.09.2025
Der Ausschuss für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (LEUV) hat heute mit Mehrheit beschlossen, die Beschlussvorlage zum Thema Wolf sowie die Debatte zur Anhörung auf die nächste Sitzung zu verschieben. Hintergrund ist das für morgen, 11. September 2025, angesetzte Wolfsplenum, bei dem Vertreter aller betroffenen Verbände beraten, wie mit der aktuellen Situation umgegangen werden soll.
Wolfgang Roick, stellvertretender Fraktionsvorsitzender erklärt: „Der Ausschuss LEUV hat heute mit Mehrheit entschieden, Beschlussvorlage und Anhörungsdebatte zum Wolf zu vertagen. Das ist richtig – morgen berät das Wolfsplenum mit allen relevanten Akteuren. Klar ist aber auch: Der Bund hat die nötigen Änderungen im Bundesjagdgesetz und Bundesnaturschutzgesetz noch nicht beschlossen. Solange diese Rechtsgrundlagen fehlen, kann das Land nicht im erforderlichen Umfang handeln. Wir bleiben dran und machen mit der von Brandenburg gestarteten Bundesratsinitiative Druck, damit praxistaugliche und rechtssichere Regelungen zügig kommen.“
Worum es jetzt geht:
– Rechtssicherheit schaffen: Der Bund muss die gesetzlichen Grundlagen schnell anpassen, damit Länder und Behörden klar und verhältnismäßig handeln können.
– Praxis vor Schnellschuss: Ergebnisse des Wolfsplenums abwarten und in die weitere Beratung einfließen lassen.
– Schutz und Akzeptanz verbinden: Herdenschutz stärken, Verfahren beschleunigen und gezielte Eingriffe bei Problemwölfen rechtssicher ermöglichen.
Hintergrund:
Mit der Vertagung wird gewährleistet, dass die fachlichen Ergebnisse des Wolfsplenums unmittelbar in die weitere Ausschussbefassung einfließen. Parallel treibt Brandenburg über seine Bundesratsinitiative die notwendige Anpassung von BJagdG und BNatSchG voran, um sowohl Artenschutz als auch Sicherheits- und Nutztierschutzbelange verlässlich zusammenzuführen.

26.06.2025
Wichtige Fragen und Antworten zum Thema Bildung und welche Auswirkungen der neue Haushalt 2025/2026 im Land Brandenburg haben wird, sind auf der Seite der SPD-Fraktion oder in dem FAQ als Download nachzulesen.
Fakten und Zahlen werden kurz und knapp dargestellt. Lesen lohnt sich!

26.06.2025
Der Brandenburger Landtag hat den Haushalt für die Jahre 2025 und 2026 in der letzten Woche beschlossen. Der Lausitzer Landtagsabgeordnete Wolfgang Roick begrüßt dies und betont die positiven Auswirkungen für die Lausitz: „Der neue Haushalt ist ein bunter Blumenstrauß an Investitionen in unsere Region – sozial, wirtschaftlich und kulturell“, so Roick.
Im Fokus stehen vor allem Familien. Die Beitragsfreiheit in Kitas für Kinder ab 3 Jahren wird weiter finanziert. „Das ist eine enorme Erleichterung für Familien mit kleinen Kindern. Es bleibt dabei: Bildung beginnt gebührenfrei“, erklärt Wolfgang Roick. Und auch die teils hitzig geführte Debatte um Lehrer in Schulen versucht der Landtagsabgeordnete zu beruhigen: „Wie in jedem Unternehmen gibt es auch bei den Lehrern einen Stellenplan. Dieser weist wesentlich mehr Stellen auf als tatsächlich besetzt sind. Von diesen theoretischen Stellen werden jetzt welche gestrichten. Es wird kein Lehrer entlassen und es gibt auch keinen Einstellungsstopp“, betont er. Zudem wurden die Vertretungsbudgets gegenüber dem Regierungsentwurf erheblich aufgestockt. Für Vertretungslehrkräfte stehen jetzt 14 Millionen Euro mehr zur Verfügung. Schulassistentinnen und -assistenten bleiben ebenfalls erhalten.
Mit dem beschlossenen Doppelhaushalt wird es darüber hinaus mehr Stellen bei der Polizei geben. „Das ist ein wichtiges Signal an den Nachwuchs und für die Sicherheit im Land“, erklärt Roick. Auch die Digitalisierung soll mit der Einführung der E-Akte bei der Justiz vorangetrieben werden. Weiterhin wird der Pakt für Pflege um 2 Millionen Euro jährlich aufgestockt – zugunsten Pflegebedürftiger und Angehöriger.
Der Haushalt ist außerdem wichtig für die Vergabe von Fördermitteln, beispielsweise beim Ausbau von Kreisstraßen oder für die LEADER-Förderung. Diese Mittel zur Förderung des ländlichen Raums sind mit dem Haushalt bestätigt und werden vom Land kofinanziert. Damit können Projekte in Dörfern und kleineren Städten gezielt unterstützt werden.
„Ich freue mich besonders darüber, dass es uns gelungen ist, 400 000 Euro pro Jahr für Fischer zu erkämpfen. Damit sollen Schäden im Fischbestand an Teichlandschaften ausgeglichen werden“, erläutert der Landtagsabgeordnete.
Der neue Haushalt stellt auch die Weichen in sportlicher und kultureller Hinsicht. So ist die Finanzierung des Theaters in Senftenberg weiterhin sichergestellt: „Das ist nicht nur ein Bekenntnis zur Kultur, sondern zur Identität der Region“, betont Roick. Auch der Breitensport profitiert: Über den Kreissportbund können weiterhin Fördermittel abgerufen werden, die den Sportstätten zu Gute kommen.
Für die finanzielle Stabilität in den Kommunen sorgt der Familienleistungsausgleich: „Es ist ein starkes Signal: Die beschlossenen Haushalte in den Kommunen müssen nicht durch Nachtragshaushalte korrigiert werden. Das schafft Planungssicherheit vor Ort“, weiß Roick, der Finanzausschussvorsitzender beim Landkreis OSL ist. Die Mittel aus dem Familienleistungsausgleich bleiben für 2025 und 2026 vollständig erhalten. Ab 2026 müssen sich die Kommunen jedoch anteilig an den Einsparungen im Landeshaushalt beteiligen. Damit sind drohende Kürzungen in Höhe von mehreren hundert Millionen Euro in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 vom Tisch.
„Mit diesem Haushalt setzen wir klare Zeichen: Für Familien, für Bildung, für Sicherheit, für den ländlichen Raum – und für die Menschen in der Lausitz“, so Wolfgang Roick abschließend.