DANKE
FÜREINANDER. MITEINANDER. LAUSITZ.

Ohne das ehrenamtliche Engagement von interessierten Bürgern wäre die Arbeit von mir in dem Umfang nicht möglich. Zahlreiche Projekte und Wahlkampfaktionen lassen sich nur mit zusätzlichen Spenden verwirklichen. Auch Sie können meine Arbeit mit Ihrer Spende auf einfache Weise unterstützen. Eines kann ich versprechen: Jede Spende kommt an und hilft, egal ob 10 Euro, 50 Euro oder 100 Euro gespendet werden.

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Wolfgang Roick: Rechtssicher handeln, Nutztiere schützen – Kein Schnellschuss beim Wolf

10.09.2025

Der Ausschuss für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (LEUV) hat heute mit Mehrheit beschlossen, die Beschlussvorlage zum Thema Wolf sowie die Debatte zur Anhörung auf die nächste Sitzung zu verschieben. Hintergrund ist das für morgen, 11. September 2025, angesetzte Wolfsplenum, bei dem Vertreter aller betroffenen Verbände beraten, wie mit der aktuellen Situation umgegangen werden soll.

Wolfgang Roick, stellvertretender Fraktionsvorsitzender erklärt: „Der Ausschuss LEUV hat heute mit Mehrheit entschieden, Beschlussvorlage und Anhörungsdebatte zum Wolf zu vertagen. Das ist richtig – morgen berät das Wolfsplenum mit allen relevanten Akteuren. Klar ist aber auch: Der Bund hat die nötigen Änderungen im Bundesjagdgesetz und Bundesnaturschutzgesetz noch nicht beschlossen. Solange diese Rechtsgrundlagen fehlen, kann das Land nicht im erforderlichen Umfang handeln. Wir bleiben dran und machen mit der von Brandenburg gestarteten Bundesratsinitiative Druck, damit praxistaugliche und rechtssichere Regelungen zügig kommen.“

Worum es jetzt geht:

– Rechtssicherheit schaffen: Der Bund muss die gesetzlichen Grundlagen schnell anpassen, damit Länder und Behörden klar und verhältnismäßig handeln können.
– Praxis vor Schnellschuss: Ergebnisse des Wolfsplenums abwarten und in die weitere Beratung einfließen lassen.
– Schutz und Akzeptanz verbinden: Herdenschutz stärken, Verfahren beschleunigen und gezielte Eingriffe bei Problemwölfen rechtssicher ermöglichen.

Hintergrund:

Mit der Vertagung wird gewährleistet, dass die fachlichen Ergebnisse des Wolfsplenums unmittelbar in die weitere Ausschussbefassung einfließen. Parallel treibt Brandenburg über seine Bundesratsinitiative die notwendige Anpassung von BJagdG und BNatSchG voran, um sowohl Artenschutz als auch Sicherheits- und Nutztierschutzbelange verlässlich zusammenzuführen.