DANKE
FÜREINANDER. MITEINANDER. LAUSITZ.

Ohne das ehrenamtliche Engagement von interessierten Bürgern wäre die Arbeit von mir in dem Umfang nicht möglich. Zahlreiche Projekte und Wahlkampfaktionen lassen sich nur mit zusätzlichen Spenden verwirklichen. Auch Sie können meine Arbeit mit Ihrer Spende auf einfache Weise unterstützen. Eines kann ich versprechen: Jede Spende kommt an und hilft, egal ob 10 Euro, 50 Euro oder 100 Euro gespendet werden.

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Ohne das ehrenamtliche Engagement von interessierten Bürgern wäre die Arbeit von mir in dem Umfang nicht möglich. Zahlreiche Projekte und Wahlkampfaktionen lassen sich nur mit zusätzlichen Spenden verwirklichen. Auch Sie können meine Arbeit mit Ihrer Spende auf einfache Weise unterstützen. Eines kann ich versprechen: Jede Spende kommt an und hilft, egal ob 10 Euro, 50 Euro oder 100 Euro gespendet werden.

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Hilfe für Pflegebedürftige: Private Nachbarschaftshilfe ab Januar 2026 abrechenbar

Jemand trägt einen Einkaufskorb.

27.01.2026

Ab Januar 2026 kann private Nachbarschaftshilfe wie Begleitung zum Arzt, Hilfe beim Einkaufen, Unterstützung bei Erledigungen oder gemeinsame Spaziergänge über die Pflegekasse abgerechnet und über den Entlastungsbetrag finanziert werden. Damit wird es in Brandenburg deutlich einfacher, pflegebedürftige Menschen im Alltag zu unterstützen, was vor allem im ländlichen Raum notwendig ist.

Bisher konnten viele Alltagshilfen durch Privatpersonen nicht erstattet werden. „Die SPD-Landtagsfraktion hat sich dafür eingesetzt, dass die Angebotsanerkennungsverordnung so angepasst wird, dass Nachbarschaftshilfe künftig als niedrigschwelliges Angebot anerkannt und abrechenbar wird“, erläutert der SPD-Landtagsabgeordnete Wolfgang Roick, der auch stellvertretender Vorsitzender der SPD-Landtagsfraktion ist.

Die Leistungen können über den Entlastungsbetrag der Pflegeversicherung (bis zu 131 Euro monatlich) finanziert werden. Zusätzlich ist es möglich, Pflegesachleistungen umzuwandeln oder Mittel der Verhinderungspflege zu nutzen (je nach Pflegegrad und Anspruch). „Nachbarschaftshilfe bringt mehr Flexibilität in die Pflege und orientiert sich an der Lebensrealität der Menschen. Viele Pflegebedürftige wünschen sich, so lange wie möglich in der gewohnten Umgebung leben zu können. Nicht immer gibt es Angehörige, die regelmäßig helfen können und gerade im ländlichen Raum sind gewerbliche Angebote für Alltagshilfe oft nur begrenzt verfügbar. Umso wertvoller ist es, wenn Nachbarn oder Freunde unterstützen können“, betont Wolfgang Roick.

Rechtlich bleibt die Nachbarschaftshilfe ein ehrenamtliches Engagement, kein Arbeitsverhältnis. Eine Aufwandsentschädigung ist möglich, sie ist jedoch klar begrenzt: maximal zehn Euro pro Stunde. Die Vereinbarung darüber treffen Pflegebedürftige und Helfende direkt miteinander. Gleichzeitig dürfen Nachbarschaftshelferinnen und -helfer höchstens zwei pflegebedürftige Personen unterstützen. Außerdem dürfen Nachbarschaftshelfer mit der pflegebedürftigen Person weder bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert sein noch mit ihr in einer häuslichen Gemeinschaft leben. Zudem ist eine Registrierung beim Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV) sowie eine Schulung mit Grund- und Notfallwissen erforderlich. Alle Informationen sind gebündelt auf dem Online-Portal nachbarschaftshilfe-brandenburg.de zu finden. Die ersten Schulungen starten bereits Ende Januar.